. „Übungsleiterpauschale“ im Sinne des §3 Nr. 26 EStG) in Höhe von 90,- Euro für jede Nachtbetreuung. Die Aufwandsentschädigung kann bis zu einer Höhe von 3.000 Euro jährlich steuer- und sozialversicherungsfrei gewährt
(sog. „Übungsleiterpauschale“ im Sinne des §3 Nr. 26 EStG) in Höhe von 90,- Euro für jede Nachtbetreuung. Die Aufwandsentschädigung kann bis zu einer Höhe von 3.000 Euro jährlich steuer
mit Angehörigen, Ärzten und TherapeutenBudget- und Ressourcenmanagement: Effiziente Verwaltung finanzieller Mittel und Ressourcen IHR PROFIL als Pflegedienstleitung: Pflegeausbildung abgeschlossen: Solide Basis